Bekanntmachung des Landkreises Harburg zum Verzicht auf Gebühren bei der Trichinenuntersuchung

Verzicht auf Gebühren bei der Trichinenuntersuchung

In einer offiziellen Bekanntmachung hat der Landkreis Harburg den Verzicht auf Gebühren bei der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen bekannt gegeben.

Hier der offizielle Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Waidgefährtinnen und Waidgefährten

ab dem 15.02.2018 verzichtet der Landkreis Harburg auf die Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen, sofern die Probennahme durch ermächtigte Jägerinnen oder Jäger erfolgt.

Die bisherige Gebühr von 5,00 Euro je Probe wird befristet bis zur amtlich festgestellten Tilgung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ausgesetzt. Bei Probenahme im Rahmen der amtlichen Fleischbeschau z.B. bei Schlacht- und Wildverarbeitungsbetrieben werden weiterhin Gebühren erhoben. Dies gilt auch für Trichinenproben von Dachsen und Nutrias.

Trichinenprobe

Hintergrund:

Die ASP breitet sich in Osteuropa immer weiter aus. Die Infektion führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung und ist fast immer tödlich. Eine Einschleppung nach Deutschland hätte schwere Folgen für die Gesundheit unserer Wild- und Hausschweinebestände und die landwirtschaftliche Produktion. Ein wesentlicher Aspekt zur Reduzierung des Seuchenrisikos ist die konsequente intensive Bejagung der Schwarzwildpopulation. Als unterstützende Maßnahme  zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung wird zukünftig auf die Erhebung der Trichinenuntersuchungsgebühren bei Wildschweinproben von ermächtigten Jägerinnen und Jägern verzichtet. Aufgrund des bundes- und landesweit verstärkten Abschusses ist der Fleischpreis für Wildschweine stark rückläufig. Insbesondere für Frischlinge muss ein weiterer Anreiz geschaffen werden, diese verstärkt zu bejagen. Ein Anreiz ist der Verzicht auf die Trichinenuntersuchungsgebühr.

Die Gebührenaussetzung gilt für Proben von Schwarzwild, das im Landkreis Harburg geschossen wurde sowie für Proben, die von Jägerinnen und Jägern eingereicht werden, die im Landkreis Harburg wohnen. Diese Regelung wird analog für den Landkreis Lüneburg angewendet.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Maik Scheele

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Landkreis Harburg

Der Landrat

- Veterinärdienst -"

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